Kurze Information zur Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung
Grundsätzlich werden die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegegrade 2 bis 5 gewährt. Eine Sonderstellung nimmt der Pflegegrad 1 ein. Bei diesem Personenkreis sind die Beeinträchtigungen von geringem Ausmaß und liegen vorrangig im somatischen Bereich. Deshalb stehen Beratungs- und Schulungsangebote sowie kleine Teilhilfen bei der Selbstversorgung, beim Verlassen der Wohnung und bei der Haushaltsführung im Vordergrund.
Häusliche Pflege und Betreuung
Der Pflegebedürftige kann zwischen folgenden Leistungen wählen:
Pflegesachleistung
Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5, die in ihrem eigenen oder in einem fremden Haushalt gepflegt werden, erhalten körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung als Pflegesachleistung. Sie wird auf der Grundlage des abgeschlossenen Pflegevertrages durch einen ambulanten Pflegedienst (z. B. eine Caritas-Sozialstation oder eine Ökumenische Sozialstation) erbracht und monatlich abgerechnet.
Leistungsanspruch je Kalendermonat bis zu
Pflegegrad 2: 761€
Pflegegrad 3: 1432€
Pflegegrad 4: 1778€
Pflegegrad 5: 2200€
Pflegegeld
Anstelle der häuslichen Pflege durch eine Sozialstation kann auch Pflegegeld beantragt werden. Dies setzt voraus, dass der Pflegebedürftige (Pflegegrad 2 bis 5) mit dem Pflegegeld die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung durch eine Pflegeperson selbst sicherstellt. Pflegeperson in diesem Sinne ist, wer nicht erwerbsmäßig eine oder mehrere pflegebedürftige Personen in seiner häuslichen Umgebung pflegt.
Leistungsanspruch je Kalendermonat bis zu
Pflegegrad 2: 332€
Pflegegrad 3: 572€
Pflegegrad 4: 765€
Pflegegrad 5: 947€
Verhinderung der Pflegeperson
Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen an der Pflege tage-oder stundenweise gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor erstmaliger Verhinderung bereits mind. sechs Monate in seiner Häuslichkeit gepflegt hat und zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Bei Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse für die Ersatzpflege, die erwerbsmäßig (z.B. durch eine Caritas-Sozialstation) durchgeführt wird, im Einzelfall bis zu 1.612 € im Kalenderjahr.
Pflegegeldempfänger erhalten während einer Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes. Verhinderungspflege kann auch außerhalb der eigenen Häuslichkeit erbracht werden, z.B. in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Der oben genannte Leistungsbetrag kann zusätzlich um bis zu 806 € auf insgesamt bis zu 2.418 € pro Kalenderjahr aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden. Der Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege mindert sich entsprechend.
Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, nicht oder nicht ausreichend sichergestellt ist, können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 vollstationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Der Anspruch hierfür ist auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr bzw. auf 1.774 € beschränkt.
Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 € auf insgesamt bis zu 3.386 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege für maximal acht Wochen je Kalenderjahr erhöht werden. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während des Aufenthaltes in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Der für die Kurzzeitpflege verwendete Leistungsbetrag wird auf die Verhinderungspflege angerechnet. Die Kosten für gesondert berechenbare Investitionen sowie für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen zu tragen.
Auszüge aus dem Flyer für die Pflegeversicherung der Caritas Augsburg
vollständiger Flyer: HIER
Änderungen der Pflegeversicherung ab 2024
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